AGB
ALLGEM. GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN |

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| ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
§1 Alle Artikel sind mundgeblasen, frei geformt und in reiner Handarbeit gefertigt. Aus
diesem Grund sind Abweichungen in Durchmesser, Höhe, Tiefe, Breite, Volumen und Gewicht,
von
ca. 20 % zulässig.
§2 Farbschattierungen und Bläschen im Glas sind Zeichen von Handarbeit.
§3 Da nur handgefertigte Röhren und Stäbe weiterverarbeitet werden, sind Abweichungen
mit eventuell vorher erstellten Mustern oder gezeigten Abbildungen zulässig.
§4 Bei bestellten Farbkombinationen, bei denen sich erst bei der Verarbeitung
herausstellt, daß
es aufgrund der unterschiedlichen linearen Ausdehnungskoeffizienten, der verschiedenen
farbigen Gläser zu Spannungsrissen kommen kann, behalten wir uns das Recht vor, die
Farbglaskombinationen zu ändern.
§5 Unsere Glasfiguren sind der Natur nachempfunden und werden naturalistisch oder
stilisiert dargestellt, deshalb sind Änderungen in Haltung , Bewegung, Gestik und Mimik,
Ausdrucksform der künstlerischen Freiheit.
§6 Sämtliche Artikel werden nach Herstellung grundsätzlich im Muffelofen einem
Kühlprogrammablauf unterworfen, deshalb werden Spannungsrisse ausgeschlossen.
Nachträglich festgestellte Zerstörungen, gehen nicht zu Lasten des Herstellers, sondern
können nur durch Fremdeinwirkung Dritter oder durch Transportschäden auftreten.
§7 Bei Transportschäden die durch unsachgemäße Behandlung durch Transport- oder
Speditionsfirmen aufgetreten sind, muß der Auftraggeber bei entsprechender Stelle
reklamieren und ein Entschädigungsverfahren einleiten, da die Ware im ordnungsgemäßem
Zustand die Firma verlässt.
§8 Alle Preise auf Anfrage, zahlbar per Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühr oder per
Vorkasse.
§9 Sollten Sie beabsichtigen unsere Produkte gewerblich weiterzuverkaufen, gelten
gesonderte Konditionen auf Anfrage. Hierbei bitten wir um Zusendung Ihrer
Gewerbeanmeldung, sowie Ihres Handelsregisterauszuges.
§10 Der Mindestbestellwert bei gewerblichen Neukunden beträgt 400,00 Netto.
§11 Bei Glasbläservorführungen vor Ort gilt der vereinbarte Tagessatz. Angebrochene
Tage werden mit dem vollen pauschalen Tagessatz in Rechnung gestellt.
§12 Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich oder fernmündlich
mitzuteilen.
§13 Bei fest gebuchten Glasbläservorführungen vor Ort, auch bei mündlicher Absprache,
bei denen der Auftraggeber den Termin absagt, wird trotz Absage die entsprechende
Tagespauschale fällig.
§14 Unter Umständen ist mit einer Lieferzeit von 4-6 Wochen zu rechnen, da alle Produkte
individuell nach Ihren Wünschen gefertigt werden.
§15 Gerichtsstand ist Sonnberg.
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